In einem Urteil vom 15. November – V ZR 9/19 – zu einem Beschlussanfechtungsverfahren einer Wohneigentümergemeinschaft hat der V. Zivilsenat des BGH eine Heizkostenabrechnung mit erheblichen Rohrwärmeverlusten über ungedämmte nicht freiligende Leitungen ohne Korrektur nach VDI 2077 bestätigt.
Im April 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien verfassungswidrig ist, da sie zu gravierenden Ungleichbehandlungen zwischen den Grundstückseigentümern führt. Bis zum Jahresende 2019 musste daher eine neue gesetzliche Regelung gefunden werden.