Der Einbau von Rauchwarnmelder ist vom Mieter zu dulden

 

Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter wegen dem Einbau von Rauchwarnmelder scheint nicht abzureißen und die Gerichte weiterhin zu beschäftigen. Ein neuerliches Urteil des Amtsgericht Hamburg-Blankenese bestätigt die bisher herrschende Rechtsprechung, dass es sich beim Einbau von Rauchwarnmeldern um eine Modernisierungsmaßnahme handelt.

 

Das Urteil zeigt wiederholt, dass der Einbau von Rauchwarnmeldern zu dulden ist und der Anspruch auch erfolgreich im gerichtlichen Verfahren durchgesetzt werden kann.

 

Lesen Sie in der aktuellen Information der Rechtsanwälte Strunz - Alter mehr zu diesem Urteil.

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